Warum Qualitätssicherungsberatung mit eGQSHe ?
Seit einigen Jahren war unübersehbar, dass landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe zunehmend mit europäischen und nationalen Regelungen konfrontiert werden. Dazu gehören Hygienerecht, Rückverfolgbarkeit, allgemeine Produkthaftung und auch das Prämienrecht. Gleichzeitig fordert die Lebensmittelwirtschaft Dokumentation, Prozesssicherung und Zertifizierung auf der Erzeugungsebene.
Bei näherer Betrachtung wird schnell klar, dass sich die zunächst so erdrückend darstellenden Forderungen sehr ähneln. Der LLH hat das zusammen mit seinen Partnern in anderen Organisationen und Bundesländern analysiert und bietet den Betrieben eine kompakte Beratung für Fachrecht und Qualitätssicherungssysteme bei allen üblichen Erzeugnissen an. Deshalb auch „Gesamtbetriebliche Qualitätssicherung“.
Wie kam es zu eGQSHe ?
Das neue Beratungskonzept wurde schon 2003 in Baden-Württemberg entwickelt und angewendet. Der LLH ist mit vergleichbaren Einrichtungen in Rheinland-Pfalz und Sachsen Anfang 2004 dazu gestoßen und hat das System weiterentwickelt; seit 2010 ist Bayern Mitglied in dieser Länder-Kooperation. In Hessen wird die CD eGQSHe von LLH, HBV und HVL gemeinsam vertrieben und noch wichtiger, die Beratung dazu angeboten .
Welchen Nutzen hat eGQSHe für den landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe ?
Die bewusste und systematische Eigenkontrolle mit eGQSHe verschafft dem Landwirt einen Überblick über die qualitäts-, umwelt- und hygienerelevanten Gegebenheiten in seinem Betrieb und hilft Fehler in Betriebsablauf, Inventar und Gebäuden frühzeitig zu erkennen.
Mit der Anwendung von eGQSHe trägt er auch seinen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten als Lebensmittelhersteller Rechnung. Der Nachweis, dass die zur Risikominderung notwendigen Vorkehrungen im Betrieb getroffen wurden, ist insbesondere zum Schutz vor Produkthaftung von Bedeutung.
eGQSHe stellt schließlich auch eine persönliche Vorbereitung für staatliche Vor-Ort-Kontrollen oder privatwirtschaftliche Prüfungen dar. Die systematische Vorbereitung spart Zeit, erleichtert sowohl dem Landwirt als auch dem Prüfer die Arbeit und trägt zu entspannteren Abläufen in Prüfsituationen bei.
Dafür gibt es doch die Cross Compliance Checkliste !
Die CC-Checkliste bildet komprimiert die Anforderungen der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte „ Informationsbroschüre für die Empfänger von Direktzahlungen über die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance)“ - Ausgabe 2010 ab. Wer sich nur auf Systemkontrollen der Kreisverwaltungen vorbereiten will, ist damit gut bedient. Die CC-Checkliste enthält aber nicht das übrige landwirtschaftliche Fachrecht, was ein Vielfaches der CC-Anforderungen ausmachen kann. Zur Vorbereitung auf Zertifizierungen nach privaten Qualitätssicherungssystemen ist sie auch nicht ausreichend.
Ist eGQSHe ein weiteres Qualitätssicherungssystem ?
GQSHE ist kein zusätzliches Qualitätssicherungssystem, und auch nicht zertifizierbar. Es ist eine zeitsparende Arbeitshilfe, die Landwirtschaft und Gartenbau die Erfüllung der zunehmenden Prüf- und Aufzeichnungspflichten für gleich mehrere Qualitätssicherungssysteme erleichtert. Hierbei werden auch keine neuen Dokumentationsverpflichtungen geschaffen, sondern vorhandene genutzt.
Muss eGQSHe zusätzlich zu den Eigenkontrollchecklisten von Q+S oder GLOBALG.A.P. bearbeitet werden ?
Im Gegenteil! Die CD eGQSHe ist als gemeinsame Eigenkontrolle für mehrere Standards angelegt. Deshalb hatte die Q+S GmbH diese Checklisten schon seit Jahren werden den eigenen, die von jedem Betrieb jährlich bearbeitet werden müssen, gleichgestellt. Für GLOBALG.A.P. und QS-GAP gilt das ab der Ausgabe 2007 auch. Das heißt mit eGQSHe beratene Betriebe müssen keine weitere Eigenkontrollcheckliste im Original ausfüllen und haben damit wiederum Zeit gespart.
Welche Betriebe sollten eGQSHe nutzen ?
Diese Form der Beratung kann jedem Betrieb nutzen. Viele Betriebe finden so Mängel in ihrer Organisation, den Baulichkeiten oder dem Produktionsablauf oder wollen einfach nur besser und effektiver werden.
Der Effekt steigt, wenn mehrere Produkte, vor allem tierische und
pflanzliche erzeugt werden, oder wenn der Betrieb einem privaten
Qualitätssicherungssystem beitreten will oder muss und sich
auf die Zertifizierung vorbereitet. Von Q+S und GLOBALG.A.P. werden die Checklisten
als jährliche Eigenkontrolle akzeptiert, d.h. noch mehr Papier
und Zeit gespart.
Welchen Nutzen hat die EDV-Anwendung eGQSHe für den Landwirt und
Gärtner ?
Die CD ist im Vergleich zur früheren Papierversion betriebsindividuell anwendbar. Auf Wunsch werden nur die Anforderungen abgebildet, die der Betrieb braucht oder bearbeiten will. Der Umfang der Checklisten und Ablageregister nimmt bei individueller Erstellung eher ab. Dies wirkt sich vor allem bei zunehmender Spezialisierung der Betriebe, z.B. auf Ackerbau, im Volumen positiv aus und macht die Arbeit mit eGQSHenoch übersichtlicher. Jährlich wird eine vollständige Neuauflage erstellt, die die Abonnenten als Update/Ergänzungslieferung erhalten. Eine Druckversion wird nicht mehr erstellt.
Seit 2007 gibt es die interaktive Version. Diese wird auf dem PC installiert und völlig ohne Papier am
Bildschirm bearbeitet. Auch die Ergänzungslieferungen werden
als Update geliefert. Komfortabler geht’s nicht mehr.
Wo kann man eGQSHe erhalten?
Die CD kann über die Beratungskräfte des LLH, oder die Zentrale (0561-7299-252,
FAX – 205) oder die emailadresse qualitaetssicherung@llh.hessen.de bestellt werden.
Auch der Hessische Bauernverband mit seinen Kreisgeschäftsstellen und der Hessische Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (HVL) bieten CD und Beratung an.

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