Hessen Logo Impressum| Kontakt| Hilfe

Service für Sie
Hier können Sie die aktuelle Eigenkontrollcheckliste downloaden.
 

Diese Checkliste Cross Compliance 2010 gibt die Cross Compliance-Anforderungen nach VO (EG) 1782/2003 Anhang III und IV sowie VO (EG) 1698/2005 wieder.

Die weiteren Anforderungen des landwirtschaftlichen Fachrechts sind in dieser Checkliste Cross Compliance 2010 nicht abgebildet.

Diese Checkliste ist eine nicht rechtsverbindliche Eigenkontrollhilfe und ersetzt nicht die amtlichen Kontrollen. Inhaltliche Grundlage für die amtlichen Kontrollen ist die vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentliche „Informationsbroschüre für die Empfänger von Direktzahlungen über die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) - Ausgabe 2010. Die Inhalte der Checkliste und die sich darauf beziehenden fachlichen Beratungsempfehlungen sind keine Rechtsauskünfte. Zu diesen ist ausschließlich die Verwaltung, z. B. bei den Landkreisen berechtigt.

Eine umfassende Beratung und Arbeitshilfe zur Eigenkontrolle und Dokumentation für den landwirtschaftlichen Betrieb erhalten Sie mit GQSHe - „Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Hessen .

Neben Cross Compliance 2010 sind in GQSHe auch die geltenden fachrechtlichen Bestimmungen, das neue Hygienerecht, sowie die Anforderungen der wichtigsten Qualitätssicherungssysteme (z.B. QS, GLOBELGAP, QM Milch) aufgearbeitet.

Weitere informative Unterlagen

Zur Anzeige der Dateien benötigen sie den
© Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Kölnische Straße 48-50, 34117 Kassel,
Tel.: (0561) 7299-0, Fax: (0561) 7299-220
E-Mail:Zentrale Poststelle