|
Diese Checkliste Cross
Compliance 2010 gibt die Cross Compliance-Anforderungen nach
VO (EG) 1782/2003 Anhang III und IV sowie VO (EG) 1698/2005
wieder.
Die weiteren Anforderungen des landwirtschaftlichen Fachrechts
sind in dieser Checkliste Cross Compliance 2010 nicht abgebildet.
Diese Checkliste ist eine nicht rechtsverbindliche Eigenkontrollhilfe und
ersetzt nicht die amtlichen Kontrollen. Inhaltliche Grundlage
für die amtlichen Kontrollen ist die vom Hessischen Ministerium
für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
veröffentliche „Informationsbroschüre
für die Empfänger von Direktzahlungen über
die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance)“
- Ausgabe 2010. Die Inhalte der Checkliste und
die sich darauf beziehenden fachlichen Beratungsempfehlungen
sind keine Rechtsauskünfte. Zu diesen ist ausschließlich
die Verwaltung, z. B. bei den Landkreisen berechtigt.
Eine umfassende Beratung und Arbeitshilfe zur Eigenkontrolle
und Dokumentation für den landwirtschaftlichen Betrieb
erhalten Sie mit GQSHe - „Gesamtbetriebliche
Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Unternehmen
in Hessen“
.
Neben Cross Compliance 2010 sind in GQSHe auch die geltenden
fachrechtlichen Bestimmungen, das neue Hygienerecht, sowie
die Anforderungen der wichtigsten Qualitätssicherungssysteme
(z.B. QS, GLOBELGAP, QM Milch) aufgearbeitet.
Weitere
informative Unterlagen |