der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Obstbau Rheinland-Pfalz/Hessen
Die Liste dienst als Information für Obstbaubetriebe und Beratungskräfte. Nur nach dem Pflanzenschutzgesetz zugelassene (§ 15) und genehmigte (§ 18a) Pflanzenschutzmittel sowie nach EU-Bio-Verordnung genannte Wirkstoffe laut Anhang II Teil B sind aufgeführt.
Kenntnisstand: Januar 2009