In
ganz Hessen lassen sich leicht Standorte für
Bienenvölker finden. Selbst im allgemeinen Wohngebiet ist die
Bienenhaltung im (angepassten) Umfang möglich. Sehr oft berichten
Imker von guten Honigerträgen in Stadtlagen aufgrund des vielfältigen,
lang andauernden Blütenangebots in Gärten und Parkanlagen.

Es wird kein eigenes Grundstück benötigt. Besitzer von
Obstbäumen freuen sich über fleissige Bestäuber auf
Ihren Grundstücken. Auch Flächen im städtischen oder
forstlichen Eigentum werden vielfach genutzt. Zur Aufstellung muss
das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegen
und die Aufstellung dem Veterinäramt unter Vorlage einer gültigen
Gesundheitsbescheinigung angezeigt werden.
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Es gibt im hessischen
Nachbarschaftsrecht keine Bestimmungen zu Grenzabständen bei
Bienen. Gleichwohl sind ein paar Regeln einzuhalten.
Weiteres ersehen Sie auch in der Broschüre "Aufstellen
von Bienenvölkern in Hessen" .
Anfangs kann die Nachbarschaft etwas ängstlich reagieren, die
Bienen sollten daher im Wohngebiet nicht gleich einsehbar sein.
Diese Ängste werden erfahrungsgemäß rasch abgebaut,
wenn Nachbarn erkennen, dass Sie oft ohne Schutz an den Bienen arbeiten,
weil Sie sanfte Bienen halten. Vom Ursprungsplatz sollte der neue
Stand mind. 2 - 3 km Luftlinie entfernt sein, so lässt sich
ein Zurückfliegen von Bienen vermeiden. |
Die
Aufstellungsweise beeinflusst die Arbeitsweise: Die
Bearbeitung ist am leichtesten von der Seite möglich, weshalb
Aufstellung von zwei Völkern nebeneinander oder einzeln sinnvoll
ist. Reihenaufstellung, also mehrere Völker nebeneinander ist zu
vermeiden. Die Bienen sollten in der Regel erhöht, etwa 20 -
30 cm vom Boden stehen.
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