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Begabtenförderung
berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die
"Karriere mit Lehre"
Seit 1991 unterstützt
das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung
berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und
Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit
Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird
das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen
für Berufsbildung.
Wer kann
gefördert werden ?
Bewerben
um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche
Bildung kann sich, wer:
- eine Ausbildung
in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes
(BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
- die Berufsabschlussprüfung
mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder
besser bestanden hat
oder
bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
unter die ersten Drei gekommen ist
oder
ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag
des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
- weder Student/in
noch Hochschulabsolvent/in ist,
- zum Aufnahmezeitpunkt
jünger als 25 Jahre ist.
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung
des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr-
oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden
können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf
drei Jahre begrenzt.
Was wird
gefördert ?
Förderfähig
sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:
- die Teilnahme an anspruchsvollen
Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen
der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
- die Teilnahme an anspruchsvollen
Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer
Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen (z.B. EDV-Seminare, Unternehmer-Seminare,
Sprachreisen u. a.),
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit
der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen
Bereits begonnene
Weiterbildungen können nicht gefördert werden.
Wie hoch
und wie lange wird gefördert ?
Über einen
Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen
und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 EUR
für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren
also insgesamt bis zu 5.100 EUR. Der Eigenanteil beträgt 20
% der Kosten - höchstens jedoch 180 EUR pro Förderjahr.
Wo kann man
sich bewerben ?
Ansprechpartnerin
in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist
die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s
eingetragen war. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen ist eine
dieser Stellen. Er führt das Förderprogramm im Auftrag
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen
Richtlinien durch, wählt die Stipendiatinnen und Stipendiaten
aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit
beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen
und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 01. Februar eines Jahres
auf. Bewerbungsschluss ist jeweils Anfang Dezember des Vorjahres.
Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir
alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns
eingegangen sind.
Bewerbungsformular
Ein Anspruch
auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht
nicht.
Wer informiert
?
Ansprechpartnerin
ist:
Frau Dr. Marie-Luise Rahier,
Tel.:
0561 / 7299305
Fax: 0561 / 7299304
EMail: marie-luise.rahier@llh.hessen.de
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.sbb-stipendien.de
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