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LLH Bildung Berufsbildung/Zuständige Stelle Begabtenförderung berufliche Bildung  
 

 

 

 

 

 

 


Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"

 

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden ?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
    oder
    bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
    oder
    ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
    Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

Was wird gefördert ?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:

  • die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
  • die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen (z.B. EDV-Seminare, Unternehmer-Seminare, Sprachreisen u. a.),
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen

Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert ?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5.100 EUR. Der Eigenanteil beträgt 20 % der Kosten - höchstens jedoch 180 EUR pro Förderjahr.

Wo kann man sich bewerben ?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen ist eine dieser Stellen. Er führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 01. Februar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils Anfang Dezember des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind.
Bewerbungsformular

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

Wer informiert ?

Ansprechpartnerin ist:

Frau Dr. Marie-Luise Rahier,
Tel.: 0561 / 7299305
Fax: 0561 / 7299304
EMail: marie-luise.rahier@llh.hessen.de


Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.sbb-stipendien.de