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LLH Bildung Landwirtschaftliche Fachschulen  

Landwirtschaftliche Fachschulen

Neben einer fundierten beruflichen Erstausbildung ist die Weiterqualifizierung an einer ein- oder zweijährigen Fachschule der Fachrichtung Agrarwirtschaft oder die Fortbildung zum „Landwirtschaftsmeister“ für künftige Betriebsleiter und Fachkräfte unerlässlich.

Die Ausbildung an den landwirtschaftlichen Fachschulen hat zum Ziel, Fachkräfte aus der Landwirtschaft zu befähigen, moderne landwirtschaftliche Unternehmen zu leiten oder im landwirtschaftlichen Dienstleistungsbereich bzw. in der landwirtschaftsverbundenen Wirtschaft Aufgaben in der mittleren Führungsebene zu übernehmen.

Das LLH bietet an vier Schulstandorten Fachschulunterricht an:

In Alsfeld können Studierende die einjährige Fachschule für Landwirtschaft besuchen, die als einzige der vier Fachschulen in Winterform betrieben wird. In zwei Winterhalbjahren (von Oktober bis März) ist es möglich, den Abschluss zum „Staatlich geprüften Wirtschafter der Fachrichtung Agrarwirtschaft“ zu erlangen. Mit bestandener Abschlussprüfung sind zwei Formen der Weiterqualifizierung möglich:

  • Fortbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt der Fachrichtung Agrarwirtschaft (Agrartechniker)

Im Anschluss an die Einjährigen Fachschule kann durch das Absolvieren des 3. und 4. Semesters (ein Jahr Vollzeitschule) an einer zweijährigen Fachschule der Abschluss zum staatlich geprüften Betriebswirt der Fachrichtung Agrarwirtschaft erlangt werden.

Die Schulausbildung an den drei zweijährigen Fachschulen findet in Vollzeitform statt. Diese umfasst zwei Ausbildungsabschnitte mit jeweils zwei Semestern und schließt mit der Prüfung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt/-in der Fachrichtung Agrarwirtschaft“ ab. Gleichzeitig ist der Erwerb von Zusatzqualifikationen möglich:

Allgemeine Fachhochschulreife:

Studierende, die bei der Aufnahme in den 2. Ausbildungsabschnitt einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss nachweisen und sich in den Pflichtfächern Deutsch und Englisch einer Zusatzprüfung sowie im Fach Mathematik einem Zusatzunterricht mit Prüfung unterziehen, können die allgemeine Fachhochschulreife erwerben.

Ausbildereignung:

Mit Bestehen der Abschlussprüfung und mindestens ausreichenden Leistungen im Fach „Berufs- und Arbeitspädagogik“ wird sowohl die fachliche, als auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der Landwirtschaft nachgewiesen. Die Ausbildertätigkeit darf frühestens nach 3 Jahren beruflicher Tätigkeit, die sich an die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf anschließt, wahrgenommen werden. Der Fachschulbesuch und die Bundeswehr- bzw. Zivildienstzeit werden dabei nicht mitgerechnet.

 

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